Der Pfarrgemeinderat dient dem Aufbau einer lebendigen Gemeinde und der Verwirklichung des Heilsauftrages der Kirche. Aufgabe des Pfarrgemeinderates ist es, zusammen mit dem Pfarrer alle Fragen, die die Pfarrgemeinde betreffen, zu erforschen, zu beraten, gemeinsam mit ihm Maßnahmen zu beschließen und für deren Durchführung Sorge zu tragen. In beiden Pfarreien wird ein eigener Pfarrgemeinderat durch Briefwahl gewählt. Wahlberechtigt ist jeder Katholik ab 14. Lebensjahr, wählbar ab 16. Lebensjahr.