Die Kirchenverwaltung ist das Verwaltungs- und Vertretungsorgan der Kirchengemeinde und der Kirchenstiftung. Sie trägt die Verantwortung für das Kirchenstiftungsvermögen. Die Kirchenverwaltung ist verpflichtet, das ihr anvertraute Vermögen bestmöglich zu verwalten und zu erhalten. Der Vorstand der Kirchenverwaltung ist der Ortspfarrer.